Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen.

1. Basisultraschall: 09. – 12. SSW
2. Basisultraschall: 19. – 22. SSW

Beim 2. Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

a) einer Basis-Ultraschalluntersuchung
b) einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung. (Erläuterungen hierzu finden Sie in dem Merkblatt „Ich bin schwanger, welches Sie von uns erhalten“)

3. Basisultraschall: 29. – 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall („evidence based medicine“).

Nach Aussage weltweit führender Sonografie Experten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonografie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen („Baby Fernsehen“) und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind medizinisch sinnvoll, jedoch nicht zwingend notwendig.

Wir sind gern bereit – außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen sonografischen Untersuchungen durchzuführen.

Wir würden uns freuen, Ihnen hierzu noch weitere Informationen geben zu dürfen.

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